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BFH Beschluss v. - VIII B 35/21

Gesetze: FGO § 79 Abs. 2; FGO § 92 Abs. 2; FGO § 96 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 6; FGO § 155; ZPO § 273 Abs. 4;

Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von zivilgerichtlichen Akten

Leitsatz

NV: Hat das Gericht die Beteiligten über die Beiziehung der Akten von zivilgerichtlichen Verfahren nicht ordnungsgemäß informiert, verletzt es deren Anspruch auf rechtliches Gehör.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.100522.VIIIB35.21.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2022 S. 250 Nr. 8
BFH/NV 2022 S. 817 Nr. 8
NJW 2022 S. 10 Nr. 13
BAAAJ-15731

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