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BFH Beschluss v. - VIII E 3/21

Gesetze: GKG § 34; GKG § 47 Abs. 3; GKG § 66 Abs. 6; ZPO § 578; ZPO § 580; FGO § 134;

Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die Entscheidung des FG in einem Wiederaufnahmeverfahren angefochten wird

Leitsatz

NV: Die Höhe des Streitwerts eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, in dem die Entscheidung des FG in einem Wiederaufnahmeverfahren angefochten wird, entspricht immer dann, wenn auch das Wiederaufnahmeverfahren letztlich auf die Aufhebung bzw. Änderung der angefochtenen Bescheide zielt, dem Streitwert desjenigen Verfahrens, dessen Wiederaufnahme begehrt wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.270422.VIIIE3.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 826 Nr. 8
LAAAJ-15732

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