Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - IV C 6 - S 2244/20/10001 :001 BStBl 2022 I S. 897

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen (§ 17 Absatz 2a EStG), Bürgschaftsregress- und vergleichbaren Forderungen

Bezug:

Bezug: BStBl 2010 I S. 832

Bezug: BStBl 2019 I S. 257

Bezug: BStBl 2019 II S. 213

Bezug: BStBl 2019 II S. 194

Bezug: BStBl 2015 II S. 769

Bezug: BStBl 2017 II S. 1040

Bezug: BStBl 2020 II S. 833

Bezug: BStBl 2020 II S. 831

Bezug: BStBl 2021 II S. 911

Im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2019 I S. 2451) wurde § 17 Absatz 2a EStG neu eingeführt, in dem in den Sätzen 1 bis 4 nunmehr normspezifisch die Anschaffungskosten einschließlich der nachträglichen Anschaffungskosten von Anteilen i. S. v. § 17 EStG definiert werden.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung von § 17 Absatz 2a EStG Folgendes:

I. Nachträgliche Anschaffungskosten

1Zu den nachträglichen Anschaffungskosten gehören insbesondere:

  1. offene oder verdeckte Einlagen,

  2. Darlehensverluste, soweit die Gewährung des Darlehens oder das Stehenlassen des Darlehens in der Krise der Gesellschaft gesellschaftsrechtlich veranlasst war, und

  3. Ausfälle von Bürgschaftsregressforderungen und vergleichbaren Forderungen, soweit die Hingabe oder das Stehenlassen der betreffenden Sicherheit gesellschaftsrechtlich veranlasst war.

2Die rein gesellschaftsintern wirkende Umgliederung einer freien Gewinnrücklage in eine zweckgebundene Rücklage führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten auf den Geschäftsanteil des veräuße...BStBl II 2019 S. 213

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank