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Einzelfragen zur Abgeltungsteuer;
Kapitalmaßnahme Hewlett-Packard Company (USA) im Jahr
2015;
Kapitalmaßnahme eBay Inc. (USA) im Jahr
2015;
Kapitalmaßnahme Kraft Foods Inc. (USA) im Jahr
2012;
Abspaltungen im Sinne des
§ 20 Absatz 4a Satz 7 EStG;
, VIII R 28/19, VIII R 6/20, VIII R 19/20
und
VIII R 27/20 (Kapitalmaßnahme Hewlett-Packard Company -
USA);
(Kapitalmaßnahme eBay Inc. -
USA);
(Kapitalmaßnahme Kraft Foods Inc. -
USA
Bezug:
Bezug: BStBl 2017 I S. 431
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In seinen oben genannten Entscheidungen legt der BFH den Begriff der “Abspaltung” im Sinne des § 20 Absatz 4a Satz 7 EStG typusorientiert aus. Danach ist in Drittstaatenfällen ein gesetzlicher Vermögensübergang durch partielle Gesamtrechtsnachfolge nicht erforderlich. Entscheidend sei bei einer “Abspaltung” im Sinne des § 20 Absatz 4a Satz 7 EStG, dass die Übertragung der Vermögenswerte in einem einheitlichen “zeitlichen und sachlichen Zusammenhang” mit der und gegen die Übertragung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft erfolgt.
Nach den Feststellungen des BFH liegen für die oben genannten Kapitalmaßnahmen die Voraussetzungen für eine „Abspaltung“ im Sinne des § 20 Absatz 4a Satz 7 EStG vor. Hiernach ist § 20 Absatz 4a Satz 1 und 2 EStG entsprechend anzuwenden. Dabei treten die übernommenen Anteile steuerlich an die Stelle der bisherigen Anteile. Da die „alten“ Anteile im Falle einer Abspaltung - anders als bspw. bei einem Anteilstausch im Rahmen einer Verschmelzung - nicht untergehen, sind die ursprünglichen Anschaffungskosten auf die „alten“ und „jungen“ Anteile aufzuteilen. Hierbei ist grundsätzlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Abspaltung abzustellen. Es bestehen keine Bedenken, die Aufteilung der Anschaffungskosten im Verhä...