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BGH Urteil v. - IX ZR 71/21

Gesetze: § 362 Abs 1 BGB, § 433 Abs 2 BGB, § 675x Abs 2 BGB, § 675x Abs 4 BGB, § 35 Abs 1 InsO, § 80 Abs 1 InsO

SEPA-Basislastschriftverfahren: Zahlungsanspruch des Gläubigers aus der ursprünglichen Forderung bei Rückbelastung des Gläubigerkontos nach erfolgter Gutschrift und Lastschriftwiderruf; Geltendmachung des Zahlungsanspruchs durch den Insolvenzverwalter in der Insolvenz des Zahlungsgläubigers

Leitsatz

1. Entfällt die aufgrund einer SEPA-Basislastschrift erfolgte Gutschrift auf dem Gläubigerkonto infolge eines Erstattungsverlangens des Zahlungsschuldners und kommt es zu einer entsprechenden Rückbelastung des Gläubigerkontos, kann der Zahlungsgläubiger seinen Zahlungsschuldner aus der ursprünglichen Forderung auf Zahlung in Anspruch nehmen (Anschluss , BGHZ 186, 269).

2. In der Insolvenz des Zahlungsgläubigers kann dessen Insolvenzverwalter diesen Zahlungsanspruch aus der ursprünglichen Forderung auch dann geltend machen, wenn das Konto des Zahlungsgläubigers zum Zeitpunkt des Erstattungsverlangens debitorisch geführt worden ist und der dem Kreditinstitut des Zahlungsgläubigers zustehende Ausgleichsanspruch nur eine Insolvenzforderung darstellt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:120522UIXZR71.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 1473 Nr. 26
BB 2022 S. 1999 Nr. 36
DB 2022 S. 1569 Nr. 26
DStR-Aktuell 2022 S. 14 Nr. 26
NJW 2022 S. 2619 Nr. 36
NJW 2022 S. 9 Nr. 29
WM 2022 S. 1221 Nr. 25
ZIP 2022 S. 1283 Nr. 25
GAAAJ-15764

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