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BGH Urteil v. - IX ZR 69/21

Gesetze: § 55 Abs 1 Nr 2 Alt 2 InsO, § 105 InsO, § 155 Abs 3 S 2 InsO

Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft: Vergütungsanspruch des Abschlussprüfers als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung bei Leistungserbringung teil vor und teils nach der Eröffnung des Verfahrens

Leitsatz

1. Hat ein Gläubiger seine Leistung teils vor und teils nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht, ist er mit dem der vorinsolvenzlichen Leistung entsprechenden Teil seines Anspruchs auf die Gegenleistung Insolvenzgläubiger und im Übrigen Massegläubiger, wenn sich die vor und nach Eröffnung erbrachten Leistungen objektiv bewerten und voneinander abgrenzen lassen.

2. Das gilt auch für den Vergütungsanspruch des Abschlussprüfers, der seine Prüfungstätigkeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begonnen, aber erst danach abgeschlossen hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:280422UIXZR69.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 1473 Nr. 26
DB 2022 S. 2088 Nr. 35
DStR 2022 S. 1392 Nr. 27
DStR 2022 S. 2069 Nr. 40
NJW 2022 S. 2185 Nr. 30
NJW 2022 S. 9 Nr. 13
WM 2022 S. 1227 Nr. 25
ZIP 2022 S. 1337 Nr. 27
ZIP 2022 S. 5 Nr. 25
QAAAJ-15765

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