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BGH Urteil v. - IX ZR 72/21

Tatbestand

Die I.         GmbH & Co. KG (fortan: Schuldnerin) stand mit einer Rechtsvorgängerin der Beklagten (fortan: Beklagte) in mehrjähriger Geschäftsbeziehung. Die Schuldnerin belieferte die Beklagte aufgrund eines Rahmenvertrags mit Waren. Spätestens im Laufe des Jahres 2013 erteilte die Beklagte der Schuldnerin eine Einziehungsermächtigung für wiederkehrende Zahlungen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:120522UIXZR72.21.0

Fundstelle(n):
IAAAJ-15785

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