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BFH Urteil v. - I R 45/70 BStBl 1971 II S. 717

Gesetze: GewStG § 7

Leitsatz

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn, die ein Gewerbetreibender wegen einer behördlich veranlaßten Verlegung von Geschäftsräumen erhält, gehört zum Gewerbeertrag.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 717
MAAAA-90695

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