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BMF - III C 5 - S 7429-b/21/10003 :001 BStBl 2022 I S. 1001

Umsatzsteuer; Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung (§ 25f UStG);

Bezug:

I.

Durch Artikel 12 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2019 I S. 2451) wurde § 25f UStG zur Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung zum neu eingeführt.

II.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das (2021/1028223), BStBl 2022 I S. 926, geändert worden ist, wie folgt geändert:

  1. In der Inhaltsübersicht werden nach der Angabe „25e.4. Einleitung des Haftungsverfahrens“die Angaben „25f.1. Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung“ und

  2. Nach Abschnitt 25e.4 wird folgender Abschnitt 25f.1 eingefügt:

    25f.1. Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung

    (1) Der den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 , 3 und 4 UStG beziehungsweise die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchstabe b UStG in Verbindung mit § 6a UStG begehrende Unternehmer trägt grundsätzlich di...

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