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BFH Urteil v. - V R 49/71 BStBl 1971 II S. 789

Gesetze: UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 2bUStG 1967 § 10 Abs. 5 Nr. 2UStG 1967 § 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5

Leitsatz

Die unternehmensfremde Nutzung eines Telefons und eines Pkw durch einen Steuerbevollmächtigten ist in vollem Umfang Eigenverbrauch, der dem allgemeinen Steuersatz unterliegt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 789
BAAAA-90706

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