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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 3 R 341/19

Die Klägerin begehrt die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auch für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 22.02.2016.

Fundstelle(n):
JAAAJ-15990

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