Bei Vereinbarung einer Stopp-Loss-Order im Zusammenhang mit einem Fremdwährungsdarlehen darf die Bank im Rahmen einer Finanzierungsberatung das trotz Setzens des Limitkurses verbleibende Währungsrisiko nicht verharmlosen. Ob sie in diesem Zusammenhang darüber hinausgehende Aufklärungs- und Beratungspflichten treffen, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
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Fundstelle(n): BB 2022 S. 1410 Nr. 25 ZIP 2023 S. 301 Nr. 6 XAAAJ-15994