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BGH Urteil v. - I ZR 214/20

Gesetze: § 138 Abs 1 BGB, § 138 Abs 2 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB, § 8 AGBG, § 31 Abs 5 UrhG

Urheberrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit von Verträgen über die Komposition und Produktion von Musik für eine Fernsehserie sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an der Musik; AGB-rechtliche Inhaltskontrolle der Verpflichtung zum Abschluss eines Verlagsvertrags - Dr. Stefan Frank

Leitsatz

Dr. Stefan Frank

1. Für die Beurteilung, ob Verträge über die Komposition und Produktion von Musik für eine Fernsehserie sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an der Musik und deren Verlag wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB sind, ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen. Zu diesem Zeitpunkt nicht absehbare Entwicklungen bleiben außer Betracht.

2. Die in Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen in einem Vertrag über die Komposition und Produktion von Musik für eine Fernsehserie sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an der Musik vorgesehene Verpflichtung zum Abschluss eines Verlagsvertrags unterliegt nach § 8 AGBG a.F. (jetzt: § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB) als privatautonome Gestaltung des vertraglichen Leistungsprogramms nicht der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:210422UIZR214.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 2614 Nr. 36
ZIP 2022 S. 2184 Nr. 43
UAAAJ-16111

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