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BGH Urteil v. - X ZR 82/21

Gesetze: § 125a Abs 2 PatG, § 125a Abs 3 PatG, § 130a ZPO, § 2 Abs 2a Nr 1 BGH/BPatGERVV, § 4 Abs 2 ERVV, Art 3 Nr 10 EUV 910/2014, Art 3 Nr 11 EUV 910/2014, Art 3 Nr 12 EUV 910/2014, Art 3 Nr 26 EUV 910/2014

Patentnichtigkeitssache: Wirksamkeit einer qualifizierten Signatur in Form der so genannten Container-Signatur; Anwendbarkeit der für den Zivilprozess maßgeblichen Regelung des Verbots der Übermittlung mehrerer elektronischer Dokumente mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur - Container-Signatur im Patentnichtigkeitsverfahren

Leitsatz

Container-Signatur im Patentnichtigkeitsverfahren

1. Eine qualifizierte Signatur, die sich auf den gesamten Inhalt einer über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach eingereichten Nachricht einschließlich der darin enthaltenen Dateien bezieht, genügt den Anforderungen des § 2 Abs. 2a Nr. 1 BGH/BPatGERVV.

2. § 4 Abs. 2 ERVV ist im Anwendungsbereich der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht (BGH/BPatGERVV) nicht anwendbar.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:240522UXZR82.21.0

Fundstelle(n):
EAAAJ-16112

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