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BFH Urteil v. - III R 1/21

Gesetze: AO § 16; AO § 17; FVG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4;

Zuständigkeit von Familienkassen für das Erhebungsverfahren

Leitsatz

NV: Die örtlich zuständigen Familienkassen sind in Kindergeldsachen nach dem Grundsatz der Gesamtzuständigkeit auch für das Erhebungsverfahren zuständig; die Konzentration der Aufgaben des Erhebungsverfahrens (hier: Stundung einer Kindergeldrückforderung) beim Inkasso-Service Recklinghausen und der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord war rechtswidrig (vgl. Senatsurteil vom  - III R 36/19, BFHE 272, 19, BStBl II 2021, 712).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:U.240222.IIIR1.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 805 Nr. 8
BAAAJ-16567

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