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BFH Beschluss v. - VIII B 53/21

Gesetze: AO § 5; AO § 193 Abs. 1; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; FGO § 102; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1;

Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat

Leitsatz

NV: Da sich für den Erlass einer Prüfungsanordnung keine konkreten und allgemeingültigen Maßstäbe zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit und zur Beachtung des Willkür- und Schikaneverbots entwickeln lassen, wirft der Beschwerdeführer keine abstrakte Rechtsfrage i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO auf, wenn er geklärt sehen will, ob aus bestimmten Umständen des Streitfalls abstrahierend erhöhte Begründungsanforderungen im Rahmen der Ermessensprüfung des FA abzuleiten sind.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.240522.VIIIB53.21.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2023 S. 148 Nr. 5
AO-StB 2023 S. 18 Nr. 1
BFH/NV 2022 S. 804 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2022 S. 560
VAAAJ-16569

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