Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter Vertragsschluss - Vertrag zugunsten Dritter
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Beteiligung des Klägers an den Privatliquidationserlösen des Beklagten zu 1. in der Zeit von Januar 2017 bis August 2021.