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BAG Urteil v. - 3 AZR 472/21

Gesetze: § 30 BGB, § 177 BGB, § 26 BGB, Art 9 Abs 3 GG, § 16 Abs 1 BetrAVG

Betriebliche Altersversorgung - Ablösung

Leitsatz

Will ein gewerkschaftlicher Arbeitgeber künftige und damit noch nicht erdiente dienstzeitabhängige Zuwächse von Betriebsrentenanwartschaften verringern, muss er darlegen, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte ohne den Eingriff anzunehmen ist, dass gewerkschaftliche Handlungsspielräume, die über bereits bestehende und konkret geplante Maßnahmen gewerkschaftlichen Handelns hinausgehen, künftig eingeschränkt werden könnten. Die wirtschaftlich drohende Situation muss über die vorhandenen und bereits fest geplanten Maßnahmen als Ausdruck gewerkschaftlichen Tätigwerdens hinaus eine Einschränkung der gewerkschaftlichen Handlungsspielräume befürchten lassen. Gewerkschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten müssen dabei so beeinträchtigt werden, dass eine vernünftige Gewerkschaftspolitik dies zum Anlass nehmen kann, zu reagieren.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2022:030522.U.3AZR472.21.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 1779 Nr. 31
DB 2022 S. 2740 Nr. 46
NJW 2022 S. 10 Nr. 34
ZIP 2022 S. 1828 Nr. 36
PAAAJ-16600

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