Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene Verfahrensdauer - Angemessenheitsprüfung - wertende Gesamtbetrachtung - instanzübergreifende Verrechnung der Vorbereitungs- und Bedenkzeiten - Maßgeblichkeit der Verzögerung des Gesamtverfahrens - Berücksichtigung aller vorgehenden und nachgehenden Instanzen an Landes- sowie Bundesgerichten - Ermittlung der Inaktivitätszeiten - inaktive Zeit zwischen Ladung und Termin - Zuordnung zur Vorbereitungszeit - keine pauschale Anerkennung der Zwischenmonate als Aktivmonate - Verurteilung zu Prozesszinsen ab Rechtshängigkeit - Tenorierung des konkreten Zeitpunkts
Leitsatz
1. Die einer Instanz zur Verfügung stehende, nicht ausgeschöpfte Vorbereitungs- und Bedenkzeit kann entschädigungsmindernd auf eine vorhergehende oder nachfolgende Instanz übertragen werden.
2. Monate zwischen der Ladung und der Durchführung der mündlichen Verhandlung sind von der Vorbereitungs- und Bedenkzeit umfasst, wenn in ihnen keine nach außen erkennbare verfahrensfördernde Aktivität des Ausgangsgerichts erfolgt.