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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 524/20 NZB

Gesetze: § 145 Abs 1 S 1 SGG; § 145 Abs 2 SGG; § 144 Abs 2 Nr 1 SGG; § 11 Abs 1 S 1 SGB II

Leitsatz

Leitsatz:

Die Vereinbarung der Verrechnung einer Kindergelderstattung mit laufenden Kindergeldleistungen stellt eine Disposition des Leistungsempfängers dar. Die rechtlichen Grundsätze hierzu sind höchstrichterlich entschieden und haben keine grundsätzliche Bedeutung (mehr).

Fundstelle(n):
AAAAJ-16777

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