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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 5 AS 386/21 NZB

Gesetze: § 144 Abs 2 Nr 3 SGG; § 111 SGG; § 145 Abs 1 SGG; § 62 SGG

Leitsatz

Leitsatz:

Die Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten zu einem Termin einer mündlichen Verhandlung dient nicht in erster Linie der Gewährung rechtlichen Gehörs. Soweit im Rahmen des § 111 SGG keine Ermessenreduzierung auf "Null" vorliegt, stellt die fehlende Anordnung des persönlichen Erscheinens mithin keinen Verfahrensfehler i.S. § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG dar.

Fundstelle(n):
PAAAJ-16785

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