Rücktritt vor Reisebeginn: Darlegungslast des Reiseveranstalter hinsichtlich der maßgeblichen Umstände für die Angemessenheit einer im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Stornierungspauschale
Leitsatz
Ein Reiseveranstalter kann sich seiner Obliegenheit, die Umstände darzulegen, die für die Angemessenheit einer im Reisevertrag vorgesehenen pauschalen Entschädigung wegen Kündigung vor Reiseantritt maßgeblich sind, nicht dadurch entziehen, dass er mit einem verbundenen Unternehmen, das die Verträge mit den Leistungserbringern schließt und von dem er auf Grundlage eines Kooperationsvertrages die Reiseleistungen bezieht, entsprechende Pauschalsätze vereinbart und an dieses entrichtet.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:240522UXZR12.21.0
Fundstelle(n): NJW 2022 S. 9 Nr. 29 NJW-RR 2022 S. 1137 Nr. 16 ZAAAJ-16828