Insolvenz eines Luftfahrtunternehmens: Umwandlung einer nicht auf Geld gerichteten Insolvenzforderung in eine Geldforderung: Begründung von Masseverbindlichkeiten durch Handlungen des Insolvenzverwalters; Erstattungsanspruch eines Fluggastes wegen Flugannullierung als Insolvenzforderung
Leitsatz
1. Insolvenzforderungen, die nicht auf Geld gerichtet sind, wandeln sich erst mit der Feststellung zur Tabelle in eine Geldforderung um, nicht bereits mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
2. Handlungen eines Insolvenzverwalters, die allein die Nichterfüllung vor der Eröffnung geschlossener, nicht aus der Masse zu erfüllender Verträge betreffen, begründen keine Masseverbindlichkeit.
3. Wird ein Flug nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Luftfahrtunternehmens annulliert, stellt der Erstattungsanspruch eines Fluggastes, der den Flug vor der Eröffnung gebucht und vollständig bezahlt hatte, grundsätzlich eine Insolvenzforderung dar.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:050522UIXZR140.21.0
Fundstelle(n): BB 2022 S. 1665 Nr. 29 DB 2022 S. 1765 Nr. 30 DStR 2022 S. 2008 Nr. 39 DStR-Aktuell 2022 S. 11 Nr. 29 NJW 2022 S. 9 Nr. 31 NJW-RR 2022 S. 1277 Nr. 18 WM 2022 S. 1375 Nr. 28 ZIP 2022 S. 1398 Nr. 28 XAAAJ-16940