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BFH Urteil v. - II R 17/20

Gesetze: AO § 170 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 Nrn. 1 und 2; ErbStG § 30 Abs. 1;

Lauf der Festsetzungsfrist bei Erbeinsetzung

Leitsatz

1. NV: Ein durch letztwillige Verfügung eingesetzter Erbe erlangt Kenntnis von dem Erwerb, wenn er zuverlässig erfahren und somit Gewissheit erlangt hat, dass der Erblasser ihn durch eine wirksame letztwillige Verfügung zum Erben eingesetzt hat. Dies ist in der Regel mit Eröffnung des Testaments der Fall.

2. NV: Wird durch gerichtliche Entscheidung die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung festgestellt, hat spätestens mit diesem Zeitpunkt der darin ausgewiesene Erbe sichere Kenntnis von seiner Einsetzung. Ob die Gerichtsentscheidung mit Rechtsmitteln anfechtbar ist oder tatsächlich angefochten wird, ist für die Kenntnis i.S. des § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO unerheblich.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:U.270422.IIR17.20.0- 2 -

Fundstelle(n):
AO-StB 2022 S. 244 Nr. 8
ErbStB 2022 S. 254 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2022 S. 2182
StuB-Bilanzreport Nr. 22/2022 S. 879
StuB-Bilanzreport Nr. 22/2022 S. 879
UVR 2022 S. 304 Nr. 10
WAAAJ-16975

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