Erlass eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens
Leitsatz
1. Wird das Insolvenzverfahren nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans aufgehoben, kann das FA Lohnsteuer, die es nicht zur Insolvenztabelle angemeldet hat, als Nachzügler im Wege eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids innerhalb der Frist des § 259b InsO festsetzen.
2. Dem FA ist kein Verschulden an der Nichtanmeldung von Steuer- und Haftungsansprüchen zur Insolvenztabelle anzulasten, wenn es die Kenntnis vom Bestehen der Ansprüche erst nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans infolge einer Lohnsteuer-Außenprüfung erlangt.
3. Die (teilweise) Befreiung des Insolvenzschuldners von seinen Verbindlichkeiten durch den Insolvenzplan berührt nur die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, weshalb das FA bei deren Festsetzung nicht auf die Insolvenzquote beschränkt ist.
Tatbestand
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ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2022:U.080322.VIR33.19.0
Fundstelle(n): BStBl 2023 II Seite 98 AO-StB 2022 S. 240 Nr. 8 BB 2022 S. 1622 Nr. 28 BFH/NV 2022 S. 1001 Nr. 9 BFH/PR 2022 S. 290 Nr. 10 DB 2022 S. 1876 Nr. 32 DStR-Aktuell 2022 S. 12 Nr. 27 DStRE 2022 S. 939 Nr. 15 GStB 2022 S. 33 Nr. 11 StuB-Bilanzreport Nr. 15/2022 S. 600 ZIP 2022 S. 1663 Nr. 33 RAAAJ-16981