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BFH Urteil v. - VIII R 50/68 BStBl 1972 II S. 877

Gesetze: EStG §§ 10d, 25

Zeit, in der keine unbeschränkte Steuerpflicht gegeben ist, verlängert Fünfjahreszeitraum nicht

Leitsatz

Die Zeit des Fehlens der unbeschränkten Steuerpflicht infolge Wohnsitznahme im Ausland verlängert nicht den Fünfjahreszeitraum im Sinn von § 10d EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 877
YAAAA-90814

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