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BGH Beschluss v. - IX ZB 6/21

Gesetze: § 220 Abs 2 InsO, § 248 InsO, § 250 Nr 1 InsO, § 286 InsO, §§ 286ff InsO

Insolvenzverfahren: Befreiung des Schuldners von seinen restlichen Verbindlichkeiten durch den Insolvenzplan; Anforderungen an den darstellenden Teil des Insolvenzplans

Leitsatz

1. Der gerichtlichen Bestätigung eines Insolvenzplans, durch den der Schuldner von seinen restlichen Verbindlichkeiten befreit werden soll, steht nicht entgegen, dass der Schuldner keine Restschuldbefreiung nach den gesetzlichen Bestimmungen erlangen kann.

2. Handelt es sich bei dem Schuldner um eine natürliche Person, hat sich der darstellende Teil des Insolvenzplans dazu zu äußern, ob ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt worden und wie gegebenenfalls der Stand des Restschuldbefreiungsverfahrens ist; darüber hinaus sind Angaben zu den aktuellen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisses des Schuldners erforderlich sowie dazu, ob und gegebenenfalls was sich an diesen Verhältnissen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ändern wird.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:190522BIXZB6.21.0

Fundstelle(n):
DB 2022 S. 1698 Nr. 29
DStR 2022 S. 2008 Nr. 39
DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 37
NJW 2022 S. 9 Nr. 30
WM 2022 S. 1378 Nr. 28
ZIP 2022 S. 1504 Nr. 30
FAAAJ-17059

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