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BGH Urteil v. - VI ZR 147/21

Gesetze: § 249 Abs 1 BGB, § 249 Abs 2 S 1 BGB

Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sicherungsabtretung von Reparaturkostenersatz; Bedeutung des sog. "Werkstattrisikos"

Leitsatz

Zur Bedeutung des sogenannten "Werkstattrisikos" nach Abtretung der Schadensersatzforderung an die die Reparatur des Unfallschadens vornehmende Werkstatt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:260422UVIZR147.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 2840 Nr. 39
NAAAJ-17292

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