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BFH Urteil v. - I R 204/70 BStBl 1973 II S. 320

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 5EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3KStG § 6 Abs. 1 Satz 1

Auflösung von Rückstellungen

Leitsatz

Rückstellungen sind aufzulösen, wenn nach dem Bilanzstichtag - aber vor der Bilanzaufstellung - Umstände bekannt werden, aus denen sich ergibt, daß mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist. Die Auflösung erhöht in diesem Fall auch dann den Gewinn, wenn und soweit die Rückstellungen in einer Eröffnungsbilanz gewinneutral gebildet worden sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 320
ZAAAA-90844

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