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BFH Beschluss v. - II B 55/21

Gesetze: DS GVO Art. 15; FGO § 6; FGO § 71 Abs. 2; FGO § 76; FGO § 78 Abs. 1 Satz 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 119 Nr. 1, Nr. 3; FGO § 124 Abs. 2; ZPO § 295 Abs. 1

Umfang eines Akteneinsichtsanspruchs

Leitsatz

NV: Ein Anspruch auf Akteneinsicht in die Verwaltungsakte besteht auch dann, wenn nach dem Wissen des FG diese Akte ausschließlich aus Dokumenten besteht, die der Antragsteller bereits kennt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.300522.IIB55.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 903 Nr. 9
NJW 2022 S. 10 Nr. 33
GAAAJ-17345

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