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BFH Urteil v. - I R 124/70 BStBl 1973 II S. 403

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 2GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Hinzurechnung von Kaufpreisrenten für einen stillgelegten Betrieb (Teilbetrieb)

Leitsatz

1. Die Kaufpreisrente für einen stillgelegten, aber im Erwerbszeitpunkt funktionsfähigen Betrieb (Teilbetrieb) fällt unter die gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungsvorschriften. Unerheblich ist, ob der Erwerber den Betrieb (Teilbetrieb) fortführt.

2. Die Hinzurechnungsvorschriften (1.) sind auch auf Renten anzuwenden, die mit dem Erwerb eines Anteils an einem Teilbetrieb zusammenhängen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 403
XAAAA-90849

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