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BGH Urteil v. - 5 StR 406/21

Gesetze: § 239 StGB

Freiheitsberaubung: Tatbestandsausschließendes Einverständnis

Leitsatz

Bezugspunkt für ein tatbestandsausschließendes Einverständnis in eine Freiheitsberaubung im Sinne des § 239 StGB ist der potentielle Fortbewegungswille.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:080622U5STR406.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 2422 Nr. 33
JAAAJ-17477

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