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BFH Urteil v. - IV R 158/68 BStBl 1973 II S. 489

Gesetze: FGO §§ 68, 127EStG § 15 Nr. 2StAnpG § 1 Abs. 2 und 3

Gewinnverteilung bei Familienpersonengesellschaften; Antrag nach § 68 FGO unwiderruflich

Leitsatz

1. Die Erklärung des Klägers, ein während des Revisionsverfahrens geänderter Bescheid werde zum Gegenstand des Verfahrens gemacht (§ 68 FGO), kann nicht widerrufen werden.

2. Zur Angemessenheit der Gewinnverteilung bei Familienpersonengesellschaften (vgl. den Beschluß des Großen Senats des , BFHE 106, 504, BStBl II 1973, 5).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 489
DAAAA-90860

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