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BGH Urteil v. - VI ZR 206/21

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB

Arzthaftung: Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität grober Behandlungsfehler; Zurechnungszusammenhang unter Schutzzweckgesichtspunkten

Leitsatz

Zur Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität grober Behandlungsfehler (hier: Unterlassen der therapeutischen Information) und zum Zurechnungszusammenhang unter Schutzzweckgesichtspunkten.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:240522UVIZR206.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 2747 Nr. 38
HAAAJ-17550

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