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BFH Urteil v. - IV R 23-24/68 BStBl 1973 II S. 582

Gesetze: EStG §§ 4, 5, 6EStR Abschn. 35

Keine Übertragung der bei der Entnahme eines Wirtschaftsguts aufgedeckten stillen Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut

Leitsatz

Die Grundsätze, nach denen stille Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden können (vgl. Abschn. 35 Abs. 2 EStR), sind nicht anwendbar, wenn ein Wirtschaftsgut durch Entnahme aus dem Betriebsvermögen ausscheidet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 582
MAAAA-90870

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