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KG Beschluss v. - 22 W 10/22

Gesetze: GmbHG § 67 Abs. 3; GmbHG § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2; GmbHG § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3; GmbHG § 6 Abs. 2 S. 3; FamFG § 26

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Versicherung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3, Satz 3 GmbHG (Habilitätsversicherung) kann nicht allein deswegen beanstandet werden, weil sie bereits mehrere Monate vor der Einreichung beim Registergericht abgegeben worden ist. Anderes gilt nur dann, wenn sich Zweifel an der Richtigkeit der Versicherung ergeben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 11 Nr. 19
GmbHR 2022 S. 915 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2022 S. 1962
NAAAJ-17694

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