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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VG 2800/21

Gesetze: OEG § 1 Abs. 1 S. 1; OEG § 9 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1; OEG § 30; OEG § 31 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Eine psychische Gesundheitsstörung ist nicht wesentlich ursächlich auf ein schädigendes Ereignis zurückzuführen, ist demnach keine Schädigungsfolge, wenn das schädigende Ereignis zwar kausal i. S. d. conditio-sine-qua-non-Formel ist, sie aber auf einem eigenverantwortlichen Dazwischentreten eines Dritten beruht (hier: Arbeitsplatzkonflikt), das den rechtlichen Zurechnungszusammenhang unterbricht.

Fundstelle(n):
BAAAJ-17698

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