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LSG Hamburg Urteil v. - L 1 KR 11/21

Gesetze: § 33 Abs 1 SGB V; § 12 SGB V; § 127 Abs 1 SGB V

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die Kosten für die Beschaffung einer Echthaarperücke über den Vertragspreis hinaus zu erstatten.

Fundstelle(n):
PAAAJ-17718

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