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LSG Hamburg Urteil v. - L 5 KA 13/20

Gesetze: § 103 Abs 3a SGB V

Die Beteiligten streiten um eine Entschädigung in Höhe von 14.450 € für den Verkehrswert des Vertragsarztsitzes des Klägers.

Fundstelle(n):
QAAAJ-17722

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