Kaufvertraglicher Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung: Gerichtliche Schadensermittlung bei Bemessung anhand der fiktiven Mängelbeseitigungskosten
Leitsatz
Wird der kaufvertragliche Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten („fiktiven“) Mängelbeseitigungskosten bemessen, hat das Gericht eine Schadensermittlung nach den Grundsätzen des § 287 Abs. 1 ZPO vorzunehmen und insoweit zu prüfen, in welcher Höhe ein Schaden überwiegend wahrscheinlich ist; das gilt auch und gerade dann, wenn in einem Sachverständigengutachten eine Schätzungsbandbreite (hier: +/- 30%) genannt wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:110322UVZR35.21.0
Fundstelle(n): NJW 2022 S. 2685 Nr. 37 NJW 2022 S. 9 Nr. 32 WM 2023 S. 1136 Nr. 23 ZIP 2022 S. 1673 Nr. 33 ZAAAJ-17797