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BGH Urteil v. - V ZR 35/21

Gesetze: § 287 Abs 1 ZPO, § 280 BGB, § 281 BGB, § 437 Nr 3 BGB

Kaufvertraglicher Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung: Gerichtliche Schadensermittlung bei Bemessung anhand der fiktiven Mängelbeseitigungskosten

Leitsatz

Wird der kaufvertragliche Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten („fiktiven“) Mängelbeseitigungskosten bemessen, hat das Gericht eine Schadensermittlung nach den Grundsätzen des § 287 Abs. 1 ZPO vorzunehmen und insoweit zu prüfen, in welcher Höhe ein Schaden überwiegend wahrscheinlich ist; das gilt auch und gerade dann, wenn in einem Sachverständigengutachten eine Schätzungsbandbreite (hier: +/- 30%) genannt wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2022:110322UVZR35.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 2685 Nr. 37
NJW 2022 S. 9 Nr. 32
WM 2023 S. 1136 Nr. 23
ZIP 2022 S. 1673 Nr. 33
ZAAAJ-17797

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