Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - VIII B 67/21

Gesetze: EStG § 20 Abs. 6 Satz 6; EStG § 43a Abs. 3 Satz 4

Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO bei Nichtberücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von Aktien

Leitsatz

NV: Eine Entscheidung beruht nicht mehr auf dem Gesamtergebnis des Verfahrens i.S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, wenn das FG annimmt, es sei nicht aufklärbar, ob ein geltend gemachter Verlust bereits auf Depotebene im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs berücksichtigt worden ist, obwohl aus dem Beteiligtenvorbringen hervorgeht, dass sich das Kreditinstitut als auszahlende Stelle aufgrund einer bindenden Auffassung der Finanzverwaltung außer Stande gesehen hat, den Verlust anzuerkennen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.070622.VIIIB67.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 897 Nr. 9
NAAAJ-17950

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank