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BSG Urteil v. - B 8 SO 1/20 R

Gesetze: § 105 Abs 1 SGB 12 vom , § 104 Abs 1 S 1 SGB 10, § 107 Abs 1 SGB 10, § 2 Abs 1 SGB 12, § 816 Abs 2 BGB

Sozialhilfe - Kostenersatz bei Doppelleistungen - Anspruch des nachrangig verpflichteten Sozialhilfeträgers gegen den Leistungsberechtigten bei Leistung des vorrangig verpflichteten Rentenversicherungsträgers in Unkenntnis der Leistung des Sozialhilfeträgers - Kenntnis des vorrangig verpflichteten Leistungsträgers - objektive Beweislast für die Unkenntnis - Berücksichtigung eines Verschuldens des Sozialhilfeträgers

Leitsatz

Der Kostenersatzanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Sozialhilfeempfänger setzt nur die Unkenntnis des vorrangig verpflichteten Rentenversicherungsträgers von der Sozialhilfeleistung zum Zeitpunkt der Renten(nach)zahlung voraus.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:160222UB8SO120R0

Fundstelle(n):
NJW 2022 S. 10 Nr. 46
SAAAJ-18057

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