Anforderungen an die Darlegung von Geschäftsunfähigkeit wegen einer Störung der Geistestätigkeit; Sittenwidrigkeit eines unentgeltlichen Geschäfts
Leitsatz
1. Zur substantiierten Darlegung von Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2, § 105 Abs. 2 BGB genügt der Vortrag konkreter Anhaltspunkte, aufgrund derer die Möglichkeit der Geschäftsunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist.
2. Die Sittenwidrigkeit eines unentgeltlichen Geschäfts gemäß § 138 Abs. 1 BGB kann sich nicht nur aus Motiven des Zuwendenden ergeben, sondern auch und sogar in erster Linie aus den Motiven des Zuwendungsempfängers.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:260422UXZR3.20.0
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 11 Nr. 32 NJW 2022 S. 3147 Nr. 43 PAAAJ-18285