Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Auslandsbeschäftigung in der Schweiz - Grenzgänger - Berücksichtigung des ausländischen Arbeitsentgelts nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze - Europarechtskonformität - Vorlagepflicht
Leitsatz
Die Höhe des Arbeitslosengelds wird für in Deutschland wohnhafte frühere EU-Grenzgänger in gleicher Weise durch die deutsche Beitragsbemessungsgrenze beschränkt, wie wenn sie zuletzt im Inland gearbeitet hätten, selbst wenn das Recht des Beschäftigungsstaats keine vergleichbare Begrenzung vorsieht.