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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KR 637/20

Die Beteiligten streiten über den Anspruch auf Krankenhausvergütung. Umstritten ist hierbei, ob die Beklagte mit einem Erstattungsanspruch in Höhe von 34.608,58 Euro gegen Vergütungsansprüche der Klägerin aufrechnen durfte.

Fundstelle(n):
XAAAJ-18346

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