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BFH Urteil v. - I R 127/71 BStBl 1974 II S. 357

Gesetze: EStG § 16 Abs. 3EStG § 34

Güternah- und Güterfernverkehr als Teilbetriebe i. S. des § 16 EStG

Leitsatz

Betreibt ein Steuerpflichtiger im Rahmen seines Unternehmens den Güternah- und den Güterfernverkehr, so kann von der Unterhaltung zweier Teilbetriebe nur dann die Rede sein, wenn beide Verkehrsarten nicht nur als Geschäftszweige des einheitlichen Unternehmens betrieben werden, sondern auch innerhalb dieses einheitlichen Unternehmens mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 357
LAAAA-90947

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