Private Krankenversicherung: Wirksamkeit einer Prämienanpassung für den Fall einer nur vorübergehenden Veränderung der Versicherungsleistungen; inhaltliche Trennbarkeit der Teilklauseln
Leitsatz
§ 8b Abs. 2 MB/KK 2009 weicht entgegen § 208 Satz 1 VVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG ab und ist daher unwirksam. Dies lässt die Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 sowie einer Tarifbedingung, wonach beim Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen eine Abweichung von mehr als 5% eine Prämienanpassung ermöglicht, unberührt.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2022:220622UIVZR253.20.0
Fundstelle(n): NJW 2022 S. 3358 Nr. 46 IAAAJ-18458