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BFH Beschluss v. - X B 1/21

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2; AO § 171 Abs. 4; EStG § 7i Abs. 1 Satz 7, Abs. 2

Bindungswirkung der Bescheinigung gemäß § 7i Abs. 2 Satz 2 EStG bei Zuschussgewährung

Leitsatz

1. NV: Die Bescheinigung gemäß § 7i Abs. 2 Satz 2 EStG kann nur Bindungswirkung in Bezug auf Zuschüsse haben, die von einer der für Denkmalschutz oder Denkmalpflege zuständigen Behörden für diese Zwecke gewährt worden sind; andere Zuschüsse, auch solche aus öffentlichen Kassen, gehören nicht dazu.

2. NV: Die Durchführung der Außenprüfung bei einem Bauträger als Verfahrensbevollmächtigten i.S. des § 5 VO zu § 180 Abs. 2 AO führt zur Hemmung der Festsetzungsfrist gemäß § 171 Abs. 4 AO (Anschluss an , BFHE 251, 98, BStBl II 2016, 13, Rz 12).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:B.240322.XB1.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2022 S. 933 Nr. 9
EStB 2022 S. 342 Nr. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2022 S. 755
OAAAJ-18495

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