1. NV: Führt der Erwerber Räumungs- und Renovierungsarbeiten vor dem Bezug eines erworbenen Familienheims durch, muss er diese zeitlich so fördern, wie es seinen persönlichen Möglichkeiten entspricht. Was dem Erwerber diesbezüglich zumutbar ist, haben die Finanzbehörde bzw. das FG im Rahmen einer Würdigung des Einzelfalls zu entscheiden (Bestätigung des , BFHE 273, 554).
2. NV: Für die Ermittlung des für die Steuerbegünstigung relevanten anteiligen Werts eines nur teilweise begünstigten Grundstücks ist nach Wohnflächen aufzuteilen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2022:U.160322.IIR6.21.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2022 S. 898 Nr. 9 DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 30 EStB 2022 S. 343 Nr. 9 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2022 S. 676 IAAAJ-18497