Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 33/18

Gesetze: GewStG i.d.F. des JStG 2010 § 35b Abs. 2 Satz 2; EStG § 5 Abs. 5; EStG § 7 Abs. 1 Satz 1; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1 Variante 3; ErbbauRG § 1 Abs. 1

Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung - Aufwendungen für erstmalige Landgewinnung als nachträgliche Herstellungskosten des Grund und Bodens

Leitsatz

1. NV: Im Rahmen der Begründetheit der Klage gegen einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb wegen der in § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG i.d.F. des JStG 2010 angeordneten Bindungswirkung nicht selbständig zu ermitteln (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. NV: Aufwendungen für die Verfüllung von Wasserflächen, die der erstmaligen Gewinnung von zu Lande nutzbarem Grund und Boden dienen, sind als nachträgliche Herstellungskosten des Grund und Bodens zu beurteilen. Dies gilt auch dann, wenn diese Aufwendungen in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der gewählten Art der Bebauung der neu geschaffenen Landflächen stehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2022:U.100222.IVR33.18.0

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 2224 Nr. 39
KÖSDI 2022 S. 22917 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2022 S. 672
SAAAJ-18498

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank