Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung - Aufwendungen für erstmalige Landgewinnung als nachträgliche Herstellungskosten des Grund und Bodens
Leitsatz
1. NV: Im Rahmen der Begründetheit der Klage gegen einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb wegen der in § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG i.d.F. des JStG 2010 angeordneten Bindungswirkung nicht selbständig zu ermitteln (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. NV: Aufwendungen für die Verfüllung von Wasserflächen, die der erstmaligen Gewinnung von zu Lande nutzbarem Grund und Boden dienen, sind als nachträgliche Herstellungskosten des Grund und Bodens zu beurteilen. Dies gilt auch dann, wenn diese Aufwendungen in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der gewählten Art der Bebauung der neu geschaffenen Landflächen stehen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2022:U.100222.IVR33.18.0
Fundstelle(n): BB 2022 S. 2224 Nr. 39 KÖSDI 2022 S. 22917 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2022 S. 672 SAAAJ-18498